Der Landkreis hilft: Zuschüsse für behindertengerechten Umbau

LANDKREIS FULDA. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen teilt mir, dass weiterhin Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung stehen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Unterstützung gibt es beim Landkreis Fulda.

Der Landkreis Fulda hilft bei Anträgen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Foto: kiono/adobe.stock.com

Antragsberechtigt sind private Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen, in denen eine Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder einem Pflegegrad 2 oder höher wohnt.

Es muss erkennbar sein, dass die Baumaßnahme aufgrund der Behinderung eines Haushaltsangehörigen notwendig ist und es sich nicht um eine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt.

Die Förderung besteht aus einem Kostenzuschuss. Die einzelnen Maßnahmen sind begrenzt, so dass für einen Umbau oder Einbau eines Bades oder einer Küche jeweils bis zu 5.500 Euro, für einen Treppenlift/Aufzugseinbau 6.500 Euro und alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen bis zu 3.000 Euro bereitgestellt werden können. Die Mittel werden bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben.

Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, deren Bau vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Ein Beginn der Maßnahme liegt bereits vor, wenn ein entsprechender Lieferungs- und Leistungsvertrag abgeschlossen wird.

Bei weiteren Fragen steht der Fachdienst Bauen und Wohnen des Landkreises Fulda, Telefonnummer (0661) 6006-0 zur Verfügung.