Führerschein bis zum 19. Januar umtauschen

Die nächste Frist des bundesweiten Führerscheinumtauschs auf befristete EU-Kartenführerscheine läuft am 19.01.2026 ab. Betroffen sind alle Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999–2001. Davon ausgenommen sind Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt.

Für die Jahrgänge vor 1953 gilt die Sonderfrist 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins

Für alle anderen: Zur Vorsprache sind ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate), ein gültiges Ausweisdokument und der aktuelle Führerschein mitzubringen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird ausdrücklich empfohlen, einen Termin zu vereinbaren: online unter www.landkreis-fulda.de oder unter 0661-6006-1100.