Alle Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen sind zur jährlichen Meldung der Anzahl ihrer aktuell gehaltenen Schafe, Ziegen und Schweine verpflichtet (Stichtagsmeldung). Die Meldung sollte bis zum 15. Januar eines Jahres erfolgen und dient der tierseuchenrechtlichen Überwachung.

Im Landkreis Fulda sind viele Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen dieser Pflicht bis jetzt noch nicht nachgekommen. Aktuelle und ehemalige Tierhalter sind aufgefordert, ihren Meldestand umgehend zu überprüfen und zu melden. Gerade im Hinblick auf das Auftreten der Maul- und Klauenseuche (MKS) sowie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Teilen von Deutschland ist ein aktueller Datenbestand anzustreben.
Die Stichtagsmeldung ist innerhalb der gesetzlichen Frist abzugeben beziehungsweise nachzuholen. Eine bereits beendete Haltung ist ebenfalls zu melden.
Die zuständige Stelle für die Meldung ist der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL) in Alsfeld. Alle Meldungen können vom Tierhalter oder der Tierhalterin direkt in der HIT-Datenbank online erfasst werden. Sofern die Zugangsdaten nicht vorliegen, sind diese beim HVL zu erfragen.
Nähere Informationen sind auf der Seite vom HVL unter der jeweiligen Tierrubrik zu finden: www.hvl-alsfeld.de (HVL: Viehverkehrsverordnung).
Sofern eine Abmeldung der Tierhaltung erfolgt, ist neben dem HVL auch das Veterinäramt des Landkreises Fulda per Mail an [email protected] zu informieren.