Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben will oder wer Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt beziehungsweise beschäftigen will, muss das dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Im Landkreis Fulda ist diese Meldung ab sofort online möglich. Darauf weist das Kreisgesundheitsamt hin.
Die Anzeigepflicht für Berufe des Gesundheitswesens ist im Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) geregelt. Beginn und Ende der Tätigkeit muss dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 HGöGD). „Berufe des Gesundheitswesens“ sind in diesem Zusammenhang zum einen die freien Berufe – also Arzt und Ärztin, Heilpraktiker und Heilpraktikerin, Zahnarzt und Zahnärztin sowie psychotherapeutisch tätige Psychologinnen und Psychologen – und zum anderen alle Fachberufe des Gesundheitswesens, die einer staatlichen Anerkennung unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Alten- und Krankenpflegehelferinnen und -helfer, Rettungsassistentinnen und -assistenten, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Bei Beschäftigung verschiedener Professionen – beispielsweise in einem MVZ – erfolgt für jede Berufsgruppe eine gesonderte Meldung.
Das Gesundheitsamt bittet außerdem darum, bestehende Anmeldungen oder das Ende der Beschäftigung zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Das Unterlassen der An- und Abmeldung kann zu einem Bußgeld führen.
Weitere Informationen, die vollständige Liste der meldepflichtigen Berufe und den Link zur Online-Meldung ist auf der Webseite des Landkreises Fulda unter „Medizinalaufsicht“ im Bereich „Gesundheit“ zu finden.