LANDKREIS FULDA. Der Fachdienst Landwirtschaft informiert über die HALM 2-Antragsabgabe, deren Abgabefrist am 04.10.2022 (Ausschlussfrist) endet. Die Antragsfrist wird nicht verlängert. Die Anträge müssen deshalb bis zur Frist online eingereicht werden.
Alle Landwirte, die eine laufende HALM-Verpflichtung haben, wurden bereits im Mai über die Beendigung ihrer HALM-Verpflichtung zum 31.12.2022 schriftlich informiert. Hier wurde bereits auf die Anschlussförderung nach den neuen HALM-2-Förderbestimmungen hingewiesen. Da bislang noch sehr viele Landwirte keinen Antrag gestellt haben, erinnert der Fachdienst Landwirtschaft noch einmal an die Antragsfrist am 4. Oktober 2022. Bis zu diesem Tag müssen die Anträge vollständig online eingehen. Eine Beantragung nach dem 04.10.2022 ist für den Verpflichtungsbeginn zum 01.01.2023 nicht möglich.
Die Antragstellung ist über das bekannte Agrarportal https://agrarportal-hessen.de möglich.
Landwirte können sich bei Rückfragen gerne an den zuständigen Berater oder die zuständige Beraterin des Fachdienstes Landwirtschaft wenden unter Telefon (0661) 60 06-Durchwahl:
Bearbeiter/in: | Durchwahl: | Gemeinden: |
Herr Baier Herr Trapp | 70 21 70 45 | Dipperz, Ebersburg, Gersfeld, Künzell, Poppenhausen |
Frau Hasenauer | 70 38 | Bad Salzschlirf, Eichenzell, Fulda, Großenlüder |
Frau Gwosdek Frau Tielmann | 70 43 70 42 | Flieden, Hosenfeld, Kalbach, Neuhof |
Herr Kecke Herr Becker | 70 33 70 40 | Eiterfeld, Rasdorf, Tann |
Frau Meyer Herr Balzer | 70 36 70 37 | Burghaun, Hünfeld, Petersberg |
Herr Stern | 70 22 | Ehrenberg, Hilders, Hofbieber, Nüsttal |
Wichtige Änderung bei der HALM 2 – Maßnahme „Ökologischer Landbau (B.1)“
Ursprünglich wurde der Beihilfesatz für Dauergrünland mit 180 €/ha festgelegt.
Mittlerweile wurde nachgebessert und die Beihilfe für Dauergrünland auf 200 €/ha (Beibehalter) und 220 €/ha (Einführer) angehoben.
Bei Inanspruchnahme der Öko-Regelung Nr. 4 ab 2023 (Agrarantrag) beträgt die Beihilfe für Dauergrünland 150 €/ha (Beibehalter) und 170 €/ha (Einführer).